Kassenpflicht

Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz — wer ist betroffen?

Kassenpflicht über 100.000 € Umsatz: voraussichtlich ab 2028. Für Gewerbe und Freiberufler mit Bar und Karte. Details mit dem Steuerberater klären.

Voraussichtlich ab 2028 soll in Deutschland die Kassenpflicht ausgeweitet werden: Wer mehr als 100.000 € Gesamtumsatz pro Kalenderjahr erzielt, braucht ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE. Das betrifft nicht nur Gastronomen, sondern auch Handwerker, Freiberufler und viele kleine Betriebe. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 nannte noch 2027 — es ist noch kein Gesetz, Details können sich ändern.

Planen Sie rechtzeitig. Sharp- und TSE-Ersatz überlasten den Fachhandel schon jetzt; die gesetzliche Kassenpflicht kommt voraussichtlich danach.

Die Kernregel in einfachen Worten

Kassenpflicht, wenn beides zutrifft:

  1. Sie sind Gewerbebetrieb, Freiberufler (z. B. Arzt, Anwalt, Architekt) oder land-/forstwirtschaftlicher Betrieb, und
  2. Ihr Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes liegt über 100.000 € pro Jahr.

Dann müssen Bar- und Kartenzahlungen über ein §-146a-konformes System mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) laufen.

Was zählt zum Umsatz?

Es geht um den Gesamtumsatz — nicht nur Bareinnahmen. Grob entsprechen 100.000 € etwa 8.300 € pro Monat im Durchschnitt. Viele aktive Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe überschreiten das, ohne es bewusst zu tracken.

Laut Entwurf müssen Überweisungen und Lastschriften über das Betriebskonto nicht über die Registrierkasse — Bar und EC/Karte schon.

Ab wann gilt die Pflicht?

Politisch gilt als Zieltermin der 01.01.2028 (bei Überschreitung der Grenze im Vorjahr). Details zur Erstüberschreitung und zur Rücknahme der Pflicht klären Sie mit dem Steuerberater, sobald der Gesetzestext steht.

Wer ist neben Gastronomen betroffen?

Nicht nur der Imbiss um die Ecke. Im Diskurs stehen Handwerker (Elektriker, SHK, Maler), Ärzte und Therapeuten, Anwälte und Architekten, Einzelhandel mit Bar- oder EC-Anteil sowie Freiberufler mit Barhonorar.

Spezial-Artikel: Handwerker · Arzt & Freiberuf · Anwalt

Was passiert mit der offenen Ladenkasse?

Die offene Ladenkasse — Schublade ohne TSE — reicht für Betroffene dann nicht mehr. Das BMF geht von etwa 114.000 offenen Ladenkassen aus; der reale Markt ist größer (Handwerk, Freiberuf, Sharp-Bestand).

→ Offene Ladenkasse und Kassenpflicht

Was kostet die Umstellung?

Variante Preis netto ca.
Software auf Tablet (Drucker vorhanden) 300–600 €
Komplett Touch-Kasse 700–970 €
Nur TSE-Tausch (Bestand, nicht Sharp) 150–250 €

Kein Pflicht-Monatsabo für Einmalkauf-Systeme — Kasse ohne Mietvertrag.

Bonpflicht wird gelockert

Parallel diskutiert der Gesetzgeber eine Entlastung bei der Bonpflicht: Beleg oft entbehrlich bei Beträgen bis 30 €. Details: Bonpflicht 30 Euro.

Was sollten Sie jetzt tun?

Prüfen Sie den Umsatz 2025/2026: Liegen Sie über 100.000 €? Klären Sie, wie viel Bar und EC Sie annehmen. Binden Sie den Steuerberater ein und wählen Sie ein System — bei vorhandenem Tablet etwa Software auf eigenen Geräten. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment; Lieferengpässe sind real.

Fazit

Die Kassenpflicht (voraussichtlich ab 2028) trifft mehr Betriebe als die oft zitierte Zahl offener Ladenkassen vermuten lässt. Wer Bar und Karte annimmt und über 100.000 € liegt, sollte früh handeln.

Kassenpflicht-Übersicht · Konfigurator

Entwurf — voraussichtlich ab 2028; noch kein Gesetz.

Fragen zu diesem Thema?

Nur für Gewerbe: Verkauf ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Gewerbetreibende, Freiberufler, Unternehmen). Kein Verkauf an Verbraucher. AGB

Anfrage an Schnelle Kasse (info@schnelle-kasse.de). Fertige Bestellungen bitte über Warenkorb und Kasse (Online-Zahlung).

← Alle Ratgeber · Zur Anfrage-Seite