Kassenpflicht 2027

Bonpflicht 30 Euro: Entlastung für Imbiss und Einzelhandel (Entwurf)

Beleg ab 2027 oft entbehrlich bis 30 Euro — was für Imbiss, Kiosk und Kassenpflicht trotzdem gilt. TSE bleibt Pflicht.

Neben der Kassenpflicht diskutiert der Gesetzgeber eine Lockerung der Bonpflicht: Kundenbelege sollen künftig oft entbehrlich sein, wenn der Betrag 30 € oder weniger beträgt (Referentenentwurf, Stand Juni 2026).

Wichtig: Das entlastet nicht von der TSE — jeder Vorgang muss weiter signiert und gespeichert werden.

Was ändert sich für den Imbiss?

Heute: Kunde will oft keinen Bon — trotzdem Bonpflicht.

Geplant: Unter 30 € können Sie den Bon weglassen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen will.

Praktisch:

  • schnellere Schlange
  • weniger Papier
  • TSE-Buchung läuft normal weiter

Was bleibt Pflicht?

  • Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Aufzeichnung aller Vorgänge
  • DSFinV-K / Export für Betriebsprüfung
  • Bon auf Verlangen des Kunden (auch unter 30 €)

Zusammenhang mit Kassenpflicht 2027

Die Bonpflicht-Lockerung ist unabhängig von der Kassenpflicht ab 100 k€:

Thema Betrifft
Kassenpflicht Betriebe > 100 k€§-146a-System nötig
Bonpflicht 30 € alle TSE-Kassen — weniger Ausdruck, nicht weniger Buchung

Kassenpflicht 2027

Brauche ich trotzdem einen Drucker?

Empfohlen: ja — für:

  • Kunden, die Bon wollen
  • Storno-Belege
  • Tagesabschluss (intern)
  • Küchenbon (falls später Restaurant-Erweiterung)

Beim Software-only-Kauf: Druck-Check.

Fazit

Bonpflicht 30 Euro macht den Imbiss-Alltag flotter — ersetzt keine Registrierkasse. Wer 2027 TSE-konform starten will: Imbiss Kasse Einmalkauf.

Referentenentwurf BMF Juni 2026.

Fragen zu diesem Thema?

Anfrage an Schnelle Kasse (info@schnelle-kasse.de). Checkout kommt später — wir melden uns persönlich.

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