Kassenpflicht

Bonpflicht 30 Euro: Entlastung für Imbiss und Einzelhandel (Entwurf)

Beleg oft entbehrlich bis 30 Euro — was für Imbiss und Kiosk gilt. TSE bleibt Pflicht. Entwurf, noch nicht final.

Neben der Kassenpflicht diskutiert der Gesetzgeber eine Lockerung der Bonpflicht: Kundenbelege sollen künftig oft entbehrlich sein, wenn der Betrag 30 € oder weniger beträgt. Grundlage ist der Referentenentwurf vom Juni 2026 — noch kein Gesetz.

Wichtig: Das entlastet nicht von der TSE. Jeder Vorgang muss weiter signiert und gespeichert werden.

Was ändert sich für den Imbiss?

Heute will der Kunde oft keinen Bon — trotzdem gilt Bonpflicht. Im Entwurf können Sie unter 30 € den Bon weglassen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen will. Praktisch heißt das: schnellere Schlange, weniger Papier — die TSE-Buchung läuft normal weiter.

Was bleibt Pflicht?

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Aufzeichnung aller Vorgänge, DSFinV-K bzw. Export für die Betriebsprüfung sowie der Bon auf Verlangen des Kunden — auch unter 30 €.

Zusammenhang mit der Kassenpflicht

Die Bonpflicht-Lockerung ist unabhängig von der Kassenpflicht ab 100.000 € (voraussichtlich ab 2028). Die Kassenpflicht betrifft Betriebe über der Umsatzgrenze und verlangt ein §-146a-System. Die Bonpflicht bis 30 € betrifft alle TSE-Kassen: weniger Ausdruck, nicht weniger Buchung.

→ Kassenpflicht ab 100.000 Euro

Brauche ich trotzdem einen Drucker?

Empfohlen ja — für Kunden, die einen Bon wollen, für Storno-Belege, für den Tagesabschluss und ggf. später für Küchenbons. Beim Software-only-Kauf: Druck-Check.

Fazit

Die Bonpflicht-Entlastung bis 30 € macht den Imbiss-Alltag flotter — ersetzt aber keine Registrierkasse. Wer TSE-konform starten will: Imbiss Kasse Einmalkauf.

Referentenentwurf BMF Juni 2026 — noch kein Gesetz.

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