Kassenpflicht 2027
Bonpflicht 30 Euro: Entlastung für Imbiss und Einzelhandel (Entwurf)
Beleg ab 2027 oft entbehrlich bis 30 Euro — was für Imbiss, Kiosk und Kassenpflicht trotzdem gilt. TSE bleibt Pflicht.
Neben der Kassenpflicht diskutiert der Gesetzgeber eine Lockerung der Bonpflicht: Kundenbelege sollen künftig oft entbehrlich sein, wenn der Betrag 30 € oder weniger beträgt (Referentenentwurf, Stand Juni 2026).
Wichtig: Das entlastet nicht von der TSE — jeder Vorgang muss weiter signiert und gespeichert werden.
Was ändert sich für den Imbiss?
Heute: Kunde will oft keinen Bon — trotzdem Bonpflicht.
Geplant: Unter 30 € können Sie den Bon weglassen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen will.
Praktisch:
- schnellere Schlange
- weniger Papier
- TSE-Buchung läuft normal weiter
Was bleibt Pflicht?
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Aufzeichnung aller Vorgänge
- DSFinV-K / Export für Betriebsprüfung
- Bon auf Verlangen des Kunden (auch unter 30 €)
Zusammenhang mit Kassenpflicht 2027
Die Bonpflicht-Lockerung ist unabhängig von der Kassenpflicht ab 100 k€:
| Thema | Betrifft |
|---|---|
| Kassenpflicht | Betriebe > 100 k€ — §-146a-System nötig |
| Bonpflicht 30 € | alle TSE-Kassen — weniger Ausdruck, nicht weniger Buchung |
Brauche ich trotzdem einen Drucker?
Empfohlen: ja — für:
- Kunden, die Bon wollen
- Storno-Belege
- Tagesabschluss (intern)
- Küchenbon (falls später Restaurant-Erweiterung)
Beim Software-only-Kauf: Druck-Check.
Fazit
Bonpflicht 30 Euro macht den Imbiss-Alltag flotter — ersetzt keine Registrierkasse. Wer 2027 TSE-konform starten will: Imbiss Kasse Einmalkauf.
Referentenentwurf BMF Juni 2026.