Kassenpflicht
Bonpflicht 30 Euro: Entlastung für Imbiss und Einzelhandel (Entwurf)
Beleg oft entbehrlich bis 30 Euro — was für Imbiss und Kiosk gilt. TSE bleibt Pflicht. Entwurf, noch nicht final.
Neben der Kassenpflicht diskutiert der Gesetzgeber eine Lockerung der Bonpflicht: Kundenbelege sollen künftig oft entbehrlich sein, wenn der Betrag 30 € oder weniger beträgt. Grundlage ist der Referentenentwurf vom Juni 2026 — noch kein Gesetz.
Wichtig: Das entlastet nicht von der TSE. Jeder Vorgang muss weiter signiert und gespeichert werden.
Was ändert sich für den Imbiss?
Heute will der Kunde oft keinen Bon — trotzdem gilt Bonpflicht. Im Entwurf können Sie unter 30 € den Bon weglassen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen will. Praktisch heißt das: schnellere Schlange, weniger Papier — die TSE-Buchung läuft normal weiter.
Was bleibt Pflicht?
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Aufzeichnung aller Vorgänge, DSFinV-K bzw. Export für die Betriebsprüfung sowie der Bon auf Verlangen des Kunden — auch unter 30 €.
Zusammenhang mit der Kassenpflicht
Die Bonpflicht-Lockerung ist unabhängig von der Kassenpflicht ab 100.000 € (voraussichtlich ab 2028). Die Kassenpflicht betrifft Betriebe über der Umsatzgrenze und verlangt ein §-146a-System. Die Bonpflicht bis 30 € betrifft alle TSE-Kassen: weniger Ausdruck, nicht weniger Buchung.
→ Kassenpflicht ab 100.000 Euro
Brauche ich trotzdem einen Drucker?
Empfohlen ja — für Kunden, die einen Bon wollen, für Storno-Belege, für den Tagesabschluss und ggf. später für Küchenbons. Beim Software-only-Kauf: Druck-Check.
Fazit
Die Bonpflicht-Entlastung bis 30 € macht den Imbiss-Alltag flotter — ersetzt aber keine Registrierkasse. Wer TSE-konform starten will: Imbiss Kasse Einmalkauf.
Referentenentwurf BMF Juni 2026 — noch kein Gesetz.