Handwerk & Freiberuf

Kassenpflicht Anwalt: Kanzlei mit Barhonorar und 100.000 € Umsatz

Registrierkasse für Kanzleien: Kassenpflicht bei Bar- und Kartenzahlung (voraussichtlich ab 2028), Software-Einmalkauf und DSFinV-K.

Rechtsanwälte und Notare zählen zur freiberuflichen Tätigkeit — und sind im Entwurf zur Kassenpflicht (voraussichtlich ab 2028) ausdrücklich erfasst. Sobald die Kanzlei über 100.000 € Gesamtumsatz erzielt und Bar- oder Kartenzahlungen annimmt, ist ein Aufzeichnungssystem mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgesehen.

Wann trifft es Kanzleien?

Typische Auslöser: Barhonorar nach Beratung, EC-Zahlung im Empfang, Anzahlungen bar bei Mandatsannahme.

Keine Kassenpflicht laut Entwurf, wenn ausschließlich Überweisung auf das Kanzlei-Konto läuft oder der Gesamtumsatz dauerhaft bei 100.000 € oder darunter bleibt. Viele Einzelkanzleien mit wenigen Mandaten im höheren Segment überschreiten die Grenze trotzdem.

Brauchen Anwälte eine Gastronomie-Kasse?

Nein. Sinnvoll ist eine schlanke Registrierkasse: Positionen wie Beratung, Pauschale und Auslagen, eine Start-Lizenz auf dem Tablet, TSE und Export für die Betriebsprüfung. Kein Tischplan, keine Imbiss-Warengruppen-Logik.

Datenschutz und Mandantengeheimnis

Die Kasse dokumentiert Zahlungsvorgänge — nicht die Akteninhalte. Trotzdem Mandantennamen auf dem Bon vermeiden (generische Position), Zugriff auf Kassen-Exporte absichern und dem Steuerberater nur bereinigte Exporte geben.

Kosten für Kanzleien

Variante Preis netto ca.
Software + Cloud-TSE + Programmierung (Tablet vorhanden) ca. 294 €
Software + Swissbit TSE ca. 519 €
Komplett neue Hardware ab ca. 700 €

→ Einmalkauf ohne Mietvertrag

Abgrenzung: Kassenbuch-Software

Kanzlei-Buchhaltung (DATEV, Fibu) ersetzt nicht die TSE-Kasse für Bar und EC am Empfang. Beides kann parallel laufen — Apps wie ein Kassenbuch können Z-Berichte übernehmen, dann aber als separates Abo.

Fazit

Die Kassenpflicht für Anwälte betrifft vor allem Kanzleien mit Bar oder EC und solidem Umsatz. Software-only auf dem Kanzlei-Tablet ist der pragmatische Einstieg.

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Entwurf — voraussichtlich ab 2028; noch kein Gesetz.

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