Handwerk & Freiberuf

Kassenpflicht Anwalt: Kanzlei mit Barhonorar und 100.000 € Umsatz

Registrierkasse Kanzlei 2027: Kassenpflicht für Rechtsanwälte bei Bar- und Kartenzahlung, Einmalkauf-Software, DSFinV-K — kompakt.

Rechtsanwälte und Notare zählen zur freiberuflichen Tätigkeit — und sind im Kassenpflicht-Referentenentwurf (BMF, Juni 2026) ausdrücklich erfasst. Sobald die Kanzlei über 100.000 € Gesamtumsatz erzielt und Bar- oder Kartenzahlungen annimmt, ist ein TSE-gesichertes Aufzeichnungssystem vorgesehen.

Wann trifft es Kanzleien?

Typische Auslöser:

  • Barhonorar nach Beratung
  • EC-Zahlung im Empfang
  • Anzahlungen bar bei Mandatsannahme

Keine Kassenpflicht (Entwurf), wenn:

  • ausschließlich Überweisung auf Kanzlei-Konto
  • dauerhaft ≤ 100 k€ Gesamtumsatz

Viele Einzelkanzleien mit 2–3 Mandaten/Monat in höherem Segment überschreiten 100 k€ bereits.

Brauchen Anwälte eine Gastronomie-Kasse?

Nein. Sinnvoll ist eine schlanke Registrierkasse:

  • Positionen: Beratung, Pauschale, Auslagen
  • Start-Lizenz auf Tablet
  • TSE + Export für Betriebsprüfung

Kein Tischplan, keine Warengruppen-Imbiss-Logik.

Datenschutz und Mandantengeheimnis

Die Kasse dokumentiert Zahlungsvorgänge — nicht die Akteninhalte. Trotzdem:

  • Mandantennamen auf Bon vermeiden (generische Position)
  • Zugriff auf Kassen-Exporte absichern
  • Steuerberater nur mit bereinigten Exporten

Kosten für Kanzleien

Variante UVK ca.
Software + Pay + Prog. (Tablet vorhanden) ~294 €
Software + Swissbit TSE ~519 €
Komplett neue Hardware ~700+ €

Einmalkauf ohne Mietvertrag

Abgrenzung: Kassenbuch-Software

Kanzlei-Buchhaltung (DATEV, Fibu) ersetzt nicht die TSE-Kasse für Bar/EC am Empfang. Beides kann parallel laufen — Apps wie Kassenbuch können Z-Berichte übernehmen (separates Abo).

Fazit

Die Kassenpflicht für Anwälte betrifft vor allem Kanzleien mit Bar/EC und solideem Umsatz. Software-only auf dem Kanzlei-Tablet ist der pragmatische Einstieg.

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Referentenentwurf BMF Juni 2026.

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