Handwerk & Freiberuf
Kassenpflicht Anwalt: Kanzlei mit Barhonorar und 100.000 € Umsatz
Registrierkasse Kanzlei 2027: Kassenpflicht für Rechtsanwälte bei Bar- und Kartenzahlung, Einmalkauf-Software, DSFinV-K — kompakt.
Rechtsanwälte und Notare zählen zur freiberuflichen Tätigkeit — und sind im Kassenpflicht-Referentenentwurf (BMF, Juni 2026) ausdrücklich erfasst. Sobald die Kanzlei über 100.000 € Gesamtumsatz erzielt und Bar- oder Kartenzahlungen annimmt, ist ein TSE-gesichertes Aufzeichnungssystem vorgesehen.
Wann trifft es Kanzleien?
Typische Auslöser:
- Barhonorar nach Beratung
- EC-Zahlung im Empfang
- Anzahlungen bar bei Mandatsannahme
Keine Kassenpflicht (Entwurf), wenn:
- ausschließlich Überweisung auf Kanzlei-Konto
- dauerhaft ≤ 100 k€ Gesamtumsatz
Viele Einzelkanzleien mit 2–3 Mandaten/Monat in höherem Segment überschreiten 100 k€ bereits.
Brauchen Anwälte eine Gastronomie-Kasse?
Nein. Sinnvoll ist eine schlanke Registrierkasse:
- Positionen: Beratung, Pauschale, Auslagen
- Start-Lizenz auf Tablet
- TSE + Export für Betriebsprüfung
Kein Tischplan, keine Warengruppen-Imbiss-Logik.
Datenschutz und Mandantengeheimnis
Die Kasse dokumentiert Zahlungsvorgänge — nicht die Akteninhalte. Trotzdem:
- Mandantennamen auf Bon vermeiden (generische Position)
- Zugriff auf Kassen-Exporte absichern
- Steuerberater nur mit bereinigten Exporten
Kosten für Kanzleien
| Variante | UVK ca. |
|---|---|
| Software + Pay + Prog. (Tablet vorhanden) | ~294 € |
| Software + Swissbit TSE | ~519 € |
| Komplett neue Hardware | ~700+ € |
Abgrenzung: Kassenbuch-Software
Kanzlei-Buchhaltung (DATEV, Fibu) ersetzt nicht die TSE-Kasse für Bar/EC am Empfang. Beides kann parallel laufen — Apps wie Kassenbuch können Z-Berichte übernehmen (separates Abo).
Fazit
Die Kassenpflicht für Anwälte betrifft vor allem Kanzleien mit Bar/EC und solideem Umsatz. Software-only auf dem Kanzlei-Tablet ist der pragmatische Einstieg.
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Referentenentwurf BMF Juni 2026.